Immobilie geerbt – verkaufen, vermieten oder selbst nutzen?
Eine geerbte Immobilie bringt Fristen, Kosten und oft mehrere Erben mit unterschiedlichen Vorstellungen mit sich. Diese Reihenfolge hat sich in der Praxis bewährt.
Die ersten Schritte
- Erbschaft annehmen oder ausschlagen – die Frist beträgt sechs Wochen ab Kenntnis. Bei überschuldeten Nachlässen ist die Ausschlagung oft die richtige Entscheidung.
- Erbschein oder notarielles Testament besorgen – ohne Nachweis wird das Grundbuch nicht berichtigt.
- Grundbuch berichtigen – innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall ist das gebührenfrei.
- Laufende Kosten sichern – Gebäudeversicherung, Grundsteuer, Heizung, Wasser. Ein leerstehendes, unbeheiztes Haus nimmt im Winter schnell Schaden.
Erbengemeinschaft: der häufigste Stolperstein
Erben mehrere Personen gemeinsam, entsteht eine Erbengemeinschaft. Sie kann über die Immobilie nur einstimmig verfügen – ein einzelner Erbe kann den Verkauf blockieren. Wege aus der Blockade: ein Erbe kauft die anderen aus, die Gemeinschaft verkauft gemeinsam an einen Dritten, oder es kommt im Streitfall zur Teilungsversteigerung, bei der fast immer weniger erlöst wird als am freien Markt. Eine neutrale Wertermittlung nimmt Diskussionen früh die Schärfe, weil alle Beteiligten dieselbe Zahl vor sich haben.
Verkaufen, vermieten oder selbst einziehen?
Verkaufen ist meist der einfachste Weg, wenn mehrere Erben beteiligt sind oder das Objekt weit entfernt liegt.
Vermieten lohnt sich, wenn das Haus in gutem Zustand ist und Sie die Verwaltung übernehmen können oder wollen.
Selbst einziehen ist steuerlich attraktiv, bindet Sie aber langfristig an Ort und Objekt.
Wichtig für die Steuer: Verkaufen Sie ein geerbtes, vermietetes Objekt, zählt für die Zehnjahresfrist der Anschaffungszeitpunkt des Erblassers – hatte er es länger als zehn Jahre, ist der Verkauf für Sie steuerfrei.
Häufige Fragen
Muss ich Erbschaftsteuer auf eine geerbte Immobilie zahlen?
Freibeträge: Kinder 400.000 €, Ehepartner 500.000 €, Enkel 200.000 €. Liegt der Immobilienwert darunter und ist der Freibetrag nicht durch weiteres Vermögen ausgeschöpft, fällt keine Erbschaftsteuer an.
Zusätzlich bleibt das selbst genutzte Familienheim für Ehepartner und Kinder steuerfrei, wenn es unverzüglich bezogen und mindestens zehn Jahre selbst bewohnt wird. Diese Übersicht ersetzt keine Steuerberatung.
Wie schnell lässt sich ein geerbtes Haus in Chemnitz verkaufen?
Sobald Erbschein und Grundbuchberichtigung vorliegen, läuft der Verkauf wie jeder andere: drei bis sechs Monate bis zum Notartermin. Der Zeitbedarf davor ist der eigentliche Engpass – auf den Erbschein wartet man beim Nachlassgericht je nach Auslastung mehrere Wochen bis Monate.
Beantragen Sie den Erbschein deshalb als Erstes. Unterlagen, Bewertung und Exposé lassen sich in der Zwischenzeit vorbereiten, damit es danach zügig geht.
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